Lüftungskonzepte

Die „DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen“ hat enorme Auswirkungen. Bei Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden muss ein Lüftungskonzept vorliegen – auch bei Einfamilienhäusern und bei Umbauten sowie dem Austausch von Fenstern!
Jedoch ist die Konzentration allein auf die Wohnungslüftung heute weder ausreichend noch zeitgemäß. In der Praxis ist durch die Luftdichtigkeit von Gebäuden sowie den hohen energetischen Standard
ebenso für Nichtwohngebäude, in denen sich Menschen aufhalten, eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig.


Liegen diese Konzepte nicht vor, haften Sie für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden!

 

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Mit meinem Lüftungskonzept  sichern sich gegen Haftungsstreitigkeiten und Folgekosten ab.

Kontakt

Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Jochen Ulrich
Johannes-Soer-Str. 18

59846 Sundern
Telefon: 02933 9837-91 Fax: -92

email@jochenulrich.de